Schulsprengel

Das Einzugsgebiet der Berufsschule richtet sich für Schüler des BGJ nach dem Wohnort des Schülers. Bei Auszubildenden der elften und zwölften Klasse ist der Ort des jeweiligen Betriebes ausschlaggebend.

Im Allgemeinen deckt der Schulsprengel die Landkreise Pfaffenhofen, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Dachau sowie die kreisfreie Stadt Ingolstadt ab.

Bei Schülern aus anderen Landkreisen, welche aus Gründen wie etwa der besseren verkehrstechnischen Anbindung die Berufsschule Pfaffenhofen besuchen wollen, muss ein genehmigter Gastschulantrag vorliegen.