Mit dem 30. April laufen die Testungen an den Schulen aus. Damit ist für die Teilnahme am Präsenzunterricht kein negativer Testnachweis mehr erforderlich. Ab dem 01. Mai 2022 ist somit das Betreten des Schulgeländes grundsätzlich wieder ohne Einschränkungen möglich. Bei Personen mit Civid-19-typischen Symptomen wird um die Beachtung der entsprechenden Hygieneempfehlungen (siehe oben) gebeten.
Maskenpflicht
Ab Montag, den 04. April 2022, entfällt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstige an der Schule tätige sowie schulfremde Personen die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude. Das freiwillige Tragen einer Maske ist selbstverständlich weiterhin möglich und wird auf den Begegnungsflächen sowie beispielsweise im Falle von aufkommenden Erkältungssymptomen auch ausdrücklich empfohlen.
Die Unterbringung im Schülerheim ist möglich und kann bei Präsenzunterricht in Anspruch genommen werden. Bei Änderungen der geltenden Vorschriften werden wir Sie umgehend informieren. Falls Sie die Unterbringung für die beantragte Blockwoche nicht in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, sich bis spätestens Freitagmittag vor Ihrer Blockwoche unter den folgenden E-Mailadressen abzumelden:
Tel.: 08441-8790707
Landkreis Pfaffenhofen: Kreisfinanzverwaltung ( a t ) landratsamt-paf.de Zählwerk: home ( a t ) zaehlwerk-apartments.de Berufsschule Pfaffenhofen: verwaltung ( a t ) bsz-paf-sy.de Respekt Training GmbH: boardinghaus.paf ( a t ) respekt-training.de